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Last Modified  3.9.2010

Genossenschaft swissherdbook Zollikofen
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Entwicklung der MelkbarkeitsprüfungenPrint this...

Vor rund 40 Jahren wurden die Melkbarkeitsprüfungen eingeführt. Man nahm damals an, dass diese Massnahme befristet notwendig sei, weil Kühe mit unbefriedigendem Melkverhalten ohnehin ausgemerzt würden. Es zeigte sich dann aber rasch, dass im Rahmen der Nachzuchtprüfung die Melkbarkeitsprüfung dauernd einbezogen werden muss und selbstverständlich auch für Stierenmütter ein gutes Resultat Bedingung bleiben wird. Zudem erzielen im Handel Kühe mit einem guten Melkbarkeitsergebnis bessere Preise.

Heute wird die Melkbarkeitsprüfung nur noch aufgrund eines Gemelks durchgeführt.
Sie erfolgt mit einer vom swissherdbook anerkannten Hälftengemelksmaschine und einheitlichem Pulsator.

 

Gestützt auf die Verordnung des Schweizerischen Bundesrates über die Tierzucht und Artikel 1 seiner Statuten, hat swissherdbook ein Reglement für die Durchführung der Melkbarkeitsprüfung beim Schweizer Fleckvieh erlassen.

Folgende Kühe müssen auf Melkbarkeit geprüft sein :

  • Stierenmütter der Sektionen SI, FT und MO
  • Mütter von KB-Stieren in allen Sektionen
  • Nachkommen von Prüfstieren (15 Kühe pro Stier)
  • Zuchtfamilien (Stammkuh + mindestens eine Tochter)
  • Um die maximale kantonale Punktzahl zu erlangen

Dokumente
Statuten und Reglemente